Förderantrag für Deutschland, Österreich, Schweiz:
Förderfähig sind ausschließlich komplette Sanierungen/Neueindeckungen von Dachflächen und/oder Fassaden, die mit kleinformatigen Asbestzement und/oder Faserzementplatten eingedeckt sind.
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei den Schiefergruben Magog eingetragen sein. Es können nur Baumaßnahmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz genehmigt werden. Die Eindeckung muss mit Fredeburger Schiefer® oder MaSpana Schiefer® ausgeführt werden. Pro Gebäude kann nur eine Förderungsmaßnahme bei den Schiefergruben Magog beantragt werden.
Für den Nachweis der Ausführung ist nach Abschluss der Arbeiten die Handwerkerrechnung einzureichen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt nach Einreichung aller Unterlagen per Verrechnungsscheck.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt bei den Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG, Bad Fredeburg.
Förderantrag für Schieferland Südwestfalen:
Das zur Dachsanierung anstehende Gebäude steht innerhalb der Grenzen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis, Soest, Siegen-Wittgenstein oder Märkischer Kreis.
Förderfähig sind ausschließlich komplette Sanierungen/Neueindeckungen von Dachflächen und/oder Fassaden. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme bei den Schiefergruben Magog eingetragen sein. Es werden nur Baumaßnahmen in der Region Südwestfalen genehmigt, die auch über kommunale Förderprogramme oder Ämter für Agrarordnung gefördert werden. Der entsprechende Zuwendungsbescheid ist dem Antrag beizulegen oder kurzfristig nachzureichen.
Die Eindeckung muss mit Fredeburger Schiefer® oder MaSpana Schiefer® ausgeführt werden. Pro Gebäude kann nur eine Fördermaßnahme bei den Schiefergruben Magog beantragt werden.
Für den Nachweis der Ausführung ist nach Abschluss der Arbeiten die Handwerkerrechnung einzureichen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt nach Einreichung aller Unterlagen per Verrechnungsscheck.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt bei den Schiefergruben Magog GmbH & Co. KG, Bad Fredeburg.