Höhe in cm | Breite in cm |
---|---|
50-40 | 42-32 |
42-36 | 38-28 |
38-32 | 34-25 |
34-28 | 30-23 |
30-24 | 26-20 |
26-20 | 22-17 |
22-16 | 18-13 |
18-12 | 16-11 |
Die unterschiedlichen Steinbreiten sind innerhalb einer Gebindehöhe zu verteilen.
Die Differenz von der breitesten zur schmalsten sichtbaren Steinbreite der Decksteine muss innerhalb eines Deck- gebindes mindestens 4 cm, unabhängig von der Sparrenlänge, betragen. Nur bei kleinen Dachflächen, wie zum Beispiel Dachgauben, können die geforderten Maße unterschritten werden.
Übersetzungen von einem breiten auf zwei schmale Decksteine oder von zwei schmalen auf einen breiten Deckstein sind ein typisches Indiz der Altdeutschen Deckung.
Die Decksteine sind mit hängender Ferse und Fersenversatz zu decken
Als Rechtsdeckung bezeichnet man die Deckung von links nach rechts. Als Linksdeckung bezeichnet man die Deckung von rechts nach links.
Die Wahl der Deckrichtung kann von der Hauptwetterrichtung und von der Deckrichtung der Kehle abhängen.
Die Mindesthöhenüberdeckung beträgt 29 % der Steinhöhe, bei Steinhöhen ≤ 17 cm mind. 50 mm.
Beim normalen Hieb beträgt die Mindestseitenüberdeckung 29 % der Steinhöhe. Beim scharfen Hieb beträgt die Mindestseitenüberdeckung 38 % der Steinhöhe.
Beim stumpfen Hieb wird die Mindestseitenüberdeckung von 29 % der Steinhöhe durch die Hiebform nicht zwangsläufig erreicht. Der Fersenversatz ist dann entsprechend zu vergrößern.
Die Altdeutsche Deckung ist grundsätzlich auf Schalung mit Gebindesteigung auszuführen. Die Gebindesteigung ist abhängig von der Dach- neigung. Das bedeutet: je geringer die Dachneigung, desto steiler die Gebindesteigung und je steiler die Dachneigung, umso flacher ist die Gebindesteigung.
Die zu wählende Gebindesteigung muss zwischen der Mindest- und Höchstgebindesteigung liegen. Oberhalb 70 ° Dachneigung kann auch ohne Gebindesteigung gedeckt werden.
Bei Kegeldachflächen in Altdeutscher Deckung kann je nach Sparrenlänge bei einer Dachneigung von ≥ 50 ° auf eine Gebindesteigung verzichtet werden.
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