Das Dach war eine nicht belüftete Konstruktion mit magerer Zwischensparrendämmung aus etwa 3 cm dicker Glasfasermatte. Eine diffusionshemmende Bahn an der Sparrenunterseite war nicht vorhanden. Die Raumseite der Dachschrägen und Decken ist geputzt. Der Hauptgrund für die bei älteren Wohngebäuden minimale Wärmedämmung der Dachflächen war die Bemessung der Dämmstoffdicke nach Maßgabe der bis in die siebziger Jahre gültigen DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochloau“, Ausgabe 1952. Der darin für Dächer geforderte Mindest-Wärmedurchlasswiderstand wurde je nach Wärmedämmgebiet durch einen „Mindestwärmeschutz“ von drei bis fünf Zentimeter Dicke erfüllt. Aspekte eines energiesparenden, umweltbewussten Wärmeschutzes waren nicht relevant.
Die Neudeckung dieses Daches mit Schiefer bot eine günstige Gelegenheit, die vorhandene Wärmedämmung nach heutigem energetischem Standard zu optimieren. Gewählt wurde eine Aufsparrendämmung aus kaschierten, l20 mm dicken Polyurethan-Steildachelementen mit umlaufendem Falz. Damit wurde dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Dächer von Altbauten bestimmten Wärmedurchgangskoeffizient Umax < 0,30 W (m²K) entsprochen.